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   BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21   

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https://dejure.org/2022,3219
BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 (https://dejure.org/2022,3219)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 (https://dejure.org/2022,3219)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 (https://dejure.org/2022,3219)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Überleitungsprinzip der Eingruppierungen nach §§ 29 und 29a TVÜ-VKA; Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ-VKA; Arbeitsergebnis als Vorgabe für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs bei der Funktion "Schulhausmeister"; Überwachung und Steuerung einer Anlage der ...

  • rewis.io

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überleitungsprinzip der Eingruppierungen nach §§ 29 und 29a TVÜ -VKA; Höhergruppierungsantrag nach § 29b TVÜ -VKA; Arbeitsergebnis als Vorgabe für die Bestimmung des Arbeitsvorgangs bei der Funktion "Schulhausmeister"; Überwachung und Steuerung einer Anlage der ...

  • datenbank.nwb.de

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Nachzuzahlenden Differenzentgeltansprüche nach § 29b TVÜ-VKA - und ihre Verzinsung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tarifliche Ausschlussfristen im öffentlichen Dienst - und der Überleitungsantrag

  • bag-urteil.com (Tenor)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2022, 1551
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 18.09.2019 - 4 AZR 42/19

    Eingruppierung - Schiffsführer - Peilschiff - Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Da der Plural durchgängig in der Norm verwendet wird, lässt dies auf seine Verwendung als bloßes Mittel zur Verallgemeinerung schließen (vgl. BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 20, BAGE 168, 13) .

    Die Wirkung der Ausschlussfrist nach § 29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA ist vielmehr auf das Antragsrecht nach § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA beschränkt (ausf. BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 26 ff., BAGE 168, 13) .

    c) Ob ein Antrag nach § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA zugleich eine - ausreichende - Geltendmachung iSv. § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD/VKA enthält, hängt von dessen Inhalt ab und ist deshalb in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen (BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 32, BAGE 168, 13) .

    Als Teil des monatlich zu zahlenden Entgelts waren sie aufgrund des konstitutiven Charakters des Höhergruppierungsantrags durch das dem Beklagten spätestens am 18. April 2017 zugegangene Schreiben vom 13. April 2017 entstanden (vgl. BAG 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 32, BAGE 168, 13) und nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD/VKA am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein vom Kläger benanntes Konto zu zahlen.

  • BAG, 17.11.2021 - 4 AZR 77/21

    Höhergruppierungsantrag nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund - Geltendmachung von

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Ausgehend von ihrem Sinn und Zweck ist die Ausschlussfrist nur gewahrt, wenn der Anspruchsteller unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass er Inhaber einer nach Grund und Höhe spezifizierten Forderung ist und auf der Erfüllung dieser Forderung besteht (BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 34 mwN) .

    aa) Die vom Landesarbeitsgericht vorgenommene Auslegung ist in der Revisionsinstanz ebenso wie die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 35) .

    Es widerspricht dem Zweck der Ausschlussfrist für diese eine gesonderte Geltendmachung zu verlangen, zumal die Höhe von Verzugszinsen gesetzlich in § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB festgelegt und somit anhand der Hauptforderung hinreichend berechenbar ist (BAG 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 38) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 161/20

    Eingruppierung eines (Teilzeit-)Praxisanleiters - Funktionsmerkmal - Bestimmung

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 17; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN; ausf.

    Wird die Tätigkeit durch ein solches erfasst, ist regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsergebnis und damit einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen, solange nicht die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 26 mwN) .

  • BAG, 17.03.2021 - 4 AZR 327/20

    Eingruppierung einer Praxisanleiterin

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 17; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN; ausf.

    Seine Anwendung durch die Tatsachengerichte ist revisionsgerichtlich in vollem Umfang nachprüfbar (st. Rspr., vgl. zB BAG 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 18) .

  • BAG, 09.09.2020 - 4 AZR 195/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 27 ff., BAGE 172, 130 [zu § 12 TV-L]) .

    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (ausf. BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 64 bis 68 mwN, BAGE 172, 130; 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 41 mwN, BAGE 170, 214) .

  • BAG, 12.06.1996 - 4 AZR 1055/94

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Alle damit in Zusammenhang stehenden Einzeltätigkeiten, die ihm einheitlich und ohne organisatorische Trennung übertragen worden sind, dienen diesem Arbeitsergebnis und bilden daher einen Arbeitsvorgang (vgl. BAG 6. August 2003 - 4 AZR 445/02 - zu II 2 der Gründe; 12. Februar 1997 - 4 AZR 330/95 - zu II 2 b der Gründe; 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - zu II 2 der Gründe) .

    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Eigenverantwortung iSd. Tarifmerkmals die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (vgl. zum Begriff "verantwortliche Betreuung" iSd. Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31. Oktober 1991 BAG 12. Juni 1996 - 4 AZR 1055/94 - zu II 4 b der Gründe) .

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 816/16

    Eingruppierung - Geschäftsstellenverwalterin - Bundesgericht

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Dies ist nach der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA diejenige, die nach Anlage 1 oder 3 TVÜ-VKA in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung der Vergütungsgruppe des BAT, deren tarifliche Anforderungen die Tätigkeit erfüllte, zugeordnet war (ausf. zu den insoweit inhaltsgleichen Regelungen des Tarifvertrags zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts [§§ 24, 26 TVÜ-Bund] BAG 28. Februar 2018 - 4 AZR 678/16 - Rn. 18 ff.; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 17 ff. mwN, BAGE 162, 81) .

    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32, BAGE 166, 285; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 50, BAGE 162, 81) .

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (ausf. BAG 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 64 bis 68 mwN, BAGE 172, 130; 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 41 mwN, BAGE 170, 214) .
  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 252/17

    Beitragsorientierte Leistungszusage - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Es kann jedoch nicht angenommen werden, die Tarifvertragsparteien wollten sinnentleerte Normen schaffen (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 252/17 - Rn. 34 mwN, BAGE 162, 46) .
  • BAG, 11.04.2019 - 6 AZR 104/18

    Ausschlussfrist - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch

    Auszug aus BAG, 23.02.2022 - 4 AZR 354/21
    Er soll vor der Verfolgung von Ansprüchen, mit deren Geltendmachung er nicht rechnet und auch nicht rechnen muss, geschützt werden (BAG 11. April 2019 - 6 AZR 104/18 - Rn. 32, BAGE 166, 285; 28. Februar 2018 - 4 AZR 816/16 - Rn. 50, BAGE 162, 81) .
  • BAG, 13.11.2019 - 4 AZR 490/18

    Eingruppierung - Erzieher in Kinder- und Jugendpsychiatrie

  • BAG, 12.02.1997 - 4 AZR 330/95

    Hausmeister in Volkshochschule

  • BAG, 25.02.2009 - 4 AZR 41/08

    Eingruppierung von Kontrollschaffnern - Begriffe "Bewachung" und "Kontrolle

  • BAG, 16.12.2020 - 4 ABR 8/20

    Zustimmungsersetzung - Eingruppierung eines Hausmeisters

  • BAG, 06.08.2003 - 4 AZR 445/02

    Eingruppierung: Hausmeister in Verwaltungsgebäuden

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 891/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

  • BAG, 23.03.2005 - 4 AZR 238/04

    Eingruppierung: Facharbeiterin "Berufskraftfahrer" nach BMT-G-O

  • BAG, 13.05.2015 - 4 AZR 355/13

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

  • BAG, 29.04.2021 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung TV-L - Freizügigkeit - Gleichbehandlung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2021 - 7 Sa 7/20

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters in Entgeltgruppe 7 TVöD-VkA

  • BAG, 28.02.2018 - 4 AZR 678/16

    Eingruppierung eines Schiffsführers auf einem "Peilschiff"

  • BAG, 17.11.2010 - 4 AZR 188/09

    Eingruppierung als Oberarzt nach TV-Ärzte/TdL

  • BAG, 10.06.2020 - 4 AZR 142/19

    Eingruppierung eines Leitstellendisponenten - Stellenbeschreibung und Bestimmung

  • BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 470/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Dies ist nach der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA diejenige, die nach Anlage 1 oder 3 TVÜ-VKA in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung der Vergütungsgruppe des BAT, deren tarifliche Anforderungen die Tätigkeit erfüllte, zugeordnet war (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 14 mwN) .

    Bei unveränderter Tätigkeit kommt eine Eingruppierung nach § 12 TVöD/VKA nur in Betracht, wenn sich nach der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA eine höhere Entgeltgruppe als in der Anlage 1 oder 3 TVÜ-VKA vorgesehen ergibt, und der Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2017 eine dementsprechende Eingruppierung beantragt hat (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 15) .

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 19; 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 20; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN; ausf.

    Wird die Tätigkeit durch ein solches erfasst, ist regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsergebnis und damit einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 23) .

    Daran anschließend ist zu prüfen, ob sich die Tätigkeit aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 TVöD/VKA heraushebt (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 26) .

    aa) Die Tarifvertragsparteien haben im Klammerzusatz zur Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA das Heraushebungsmerkmal definiert (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 35 mwN) .

    Unter Gebäudeleittechnik ist eine Einrichtung zu verstehen, mit der technische Gebäudeausrüstungen - wie etwa zentrale Heizungs- und Lüftungssysteme, Licht- und Beschattungsanlagen - im Wege der Gebäudeautomation über ein Anwendungsprogramm softwaregesteuert zentral überwacht und gesteuert werden können (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 39) .

    (2) Es ist nicht erforderlich, dass der Schulhausmeister mehr als eine der genannten Anlagen zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 36) .

    Da der Plural durchgängig in der Norm verwendet wird, lässt dies auf seine Verwendung als bloßes Mittel zur Verallgemeinerung schließen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - aaO) .

    (4) Eine elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlage oder eine Anlage der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung ist anzunehmen, wenn sie deutlich mehr Steuerungsmöglichkeiten aufweist als eine herkömmliche Anlage (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 42) .

    Mit der Einführung der Entgeltgruppe 7 im Teil B Abschnitt XXIII der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA sollte den durch die Digitalisierung und dem zunehmenden Technikeinsatz gestiegenen Anforderungen Rechnung getragen werden (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 54) .

    Es handelt sich um eine kumulative Aufzählung, wie die abschließende Konjunktion "und" ergibt (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 47) .

    (a) Danach ist unter dem "Bedienen" einer Anlage deren Handhabung oder Steuerung und unter dem "Überwachen" deren Beobachtung zur Kontrolle ihrer Funktionsfähigkeit zu verstehen (vgl. Duden Deutsches Universalwörterbuch 9. Aufl. Stichwort: "Bedienung" und Stichwort: "überwachen"; BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 49) .

    Ein Eingriff in die Software iSd. Änderung der vom Hersteller vorgenommenen Programmierung ist nicht vorausgesetzt (vgl. ausf. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 50 - 54) .

    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Eigenverantwortung iSd. Tarifmerkmals die Verpflichtung des Beschäftigten zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 55 mwN) .

    Deren Tätigkeiten gehören nicht zum Aufgabenkreis des Klägers (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 57 f.) .

    Gleiches gilt für den - üblichen - Eingruppierungsfeststellungsantrag - einschließlich des Zinsanspruchs - für die Zeit ab Juli 2020 (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 10; 17. November 2010 - 4 AZR 188/09 - Rn. 15, auch zur Stufe) .

    Als Teil des monatlich zu zahlenden Entgelts sind sie aufgrund des konstitutiven Charakters des dem Beklagten jedenfalls bis zum 6. Februar 2017 zugegangenen Höhergruppierungsantrags spätestens zu diesem Zeitpunkt entstanden und nach § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD/VKA am letzten Tag des Monats (Zahltag) für den laufenden Kalendermonat auf ein vom Kläger benanntes Konto zu zahlen (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 73) .

    § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD/VKA ist insoweit nicht einschlägig, so dass der Entgeltanspruch nicht schon ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats zu leisten wäre (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 71) .

    Eine Mahnung wird erst mit der endgültigen Ablehnung des Höhergruppierungsantrags überflüssig, § 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 72) .

    Der Höhergruppierungsantrag des Klägers vom 1. Februar 2017 enthielt eine ausreichende Geltendmachung zur Wahrung der tariflichen Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD/VKA (zu den Grundsätzen etwa BAG 27. April 2022 - 4 AZR 463/21 - Rn. 57 ff.; 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 64 ff.) .

    Durch die Geltendmachung des Entgeltanspruchs ist die tarifliche Ausschlussfrist auch für etwaige Ansprüche auf Zahlung von Verzugszinsen gewahrt (ausf. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 74; 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 38) .

  • BAG, 19.10.2022 - 4 AZR 500/21

    Eingruppierung eines Schulhausmeisters

    Der Feststellungsantrag ist als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. BAG 5. Mai 2021 - 4 AZR 666/19 - Rn. 12) auch im Hinblick auf die Verzinsung der Entgeltdifferenzen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 10; 13. Mai 2015 - 4 AZR 355/13 - Rn. 9 mwN) zulässig.

    Dies ist nach der Protokollerklärung zu § 29a Abs. 1 TVÜ-VKA diejenige, die nach Anlage 1 oder 3 TVÜ-VKA in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung der Vergütungsgruppe des BAT, deren tarifliche Anforderungen die Tätigkeit erfüllte, zugeordnet war (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 14 mwN) .

    Bei unveränderter Tätigkeit kommt eine Eingruppierung nach § 12 TVöD/VKA nur in Betracht, wenn sich nach der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA eine höhere Entgeltgruppe als in der Anlage 1 oder 3 TVÜ-VKA vorgesehen ergibt, und der Beschäftigte bis zum 31. Dezember 2017 eine dementsprechende Eingruppierung beantragt hat (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 15) .

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 19; 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 19) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 20; 9. September 2020 - 4 AZR 161/20 - Rn. 20 mwN; ausf.

    Wird die Tätigkeit durch ein solches erfasst, ist regelmäßig von einem einheitlichen Arbeitsergebnis und damit einem einheitlichen Arbeitsvorgang auszugehen, solange nicht die verschiedenen Arbeitsschritte von vornherein auseinandergehalten und organisatorisch voneinander getrennt sind und zu einem unterschiedlichen Arbeitsergebnis führen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 23) .

    Alle damit im Zusammenhang stehenden Einzeltätigkeiten einschließlich der mit der elektronischen Schließanlage verbundenen Aufgaben sind ihm einheitlich und ohne organisatorische Trennung übertragen worden, dienen diesem Arbeitsergebnis und bilden daher einen Arbeitsvorgang (sh. auch BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 24 mwN) .

    Daran anschließend ist zu prüfen, ob sich die Tätigkeit aufgrund erhöhter technischer Anforderungen erheblich aus der Entgeltgruppe 5 TVöD/VKA heraushebt (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 26) .

    aa) Die Tarifvertragsparteien haben im Klammerzusatz zur Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA das Heraushebungsmerkmal definiert (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 35) .

    bb) Es ist - anders als auch die Beklagte meint - ausreichend, wenn der Schulhausmeister eine der im Klammerzusatz der Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA genannten Anlagen zu bedienen, zu überwachen und zu konfigurieren hat (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 36; Donath in Sponer/Steinherr TVöD EntgeltO VKA Stand August 2022 Teil B XXIII Rn. 33; BeckOK TVöD EntgO/Stach Stand 1. Juni 2022 EntgO VKA Entgeltgruppe 7 Rn. 4) .

    Da der Plural durchgängig in der Norm verwendet wird, lässt dies auf seine Verwendung als bloßes Mittel zur Verallgemeinerung schließen (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 36; vgl. auch 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 20, BAGE 168, 13) .

    Unter Gebäudeleittechnik sind allerdings Einrichtungen zu verstehen, mit denen technische Gebäudeausrüstungen - wie etwa zentrale Heizungs- und Lüftungssysteme, Licht- und Beschattungsanlagen - im Wege der Gebäudeautomation über ein Anwendungsprogramm softwaregesteuert zentral überwacht und gesteuert werden können (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 39) .

    b) Eine elektronische Schließ-, Alarm-, Brandmeldeanlage oder eine Anlage der Gebäudeleittechnik mit erheblich erweiterten Möglichkeiten zur Steuerung ist anzunehmen, wenn sie deutlich mehr Steuerungsmöglichkeiten aufweist als eine herkömmliche Anlage (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 42) .

    Mit der Einführung der Entgeltgruppe 7 im Teil B Abschnitt XXIII der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVöD/VKA sollte den durch die Digitalisierung und dem zunehmenden Technikeinsatz gestiegenen Anforderungen Rechnung getragen werden (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 54) .

    Es handelt sich um eine kumulative Aufzählung, wie die abschließende Konjunktion "und" ergibt (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 47) .

    Änderung der vom Hersteller vorgenommenen Programmierung sind - anders als die Beklagte es in der Berufungsinstanz geltend gemacht hat - nicht erforderlich (sh. dazu ausf. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 50 - 54) .

    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Eigenverantwortung iSd. Tarifmerkmals die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 55 mwN) .

    Ein solches ist jedenfalls erreicht, wenn ohne die Tätigkeit ein sinnvoll verwertbares Arbeitsergebnis nicht erzielt werden kann (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 60; 9. September 2020 - 4 AZR 195/20 - Rn. 64 - 68 mwN, BAGE 172, 130) .

    Mit diesen hat er zugleich zum Ausdruck gebracht, dass er mindestens eine Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA beansprucht (zu den Maßstäben einer ausreichenden Geltendmachung ausf. BAG 27. April 2022 - 4 AZR 463/21 - Rn. 57 ff.; 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 64 ff.) .

    § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD/VKA ist insoweit nicht einschlägig, so dass die Entgeltansprüche nicht schon ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats zu leisten waren (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 71) .

    Durch die Geltendmachung eines Entgeltanspruchs wird die tarifliche Ausschlussfrist auch für Ansprüche auf Zahlung von Verzugszinsen - als von der Hauptforderung abhängige Nebenforderungen - gewahrt (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 74) .

  • BAG, 25.01.2023 - 10 AZR 116/22

    Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - Auslegung von Allgemeinen

    aa) Nach den von der Beklagten nicht angegriffenen und auch in den Entscheidungsgründen möglichen tatsächlichen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 44) hat diese an den Kläger seit Beginn des Arbeitsverhältnisses im November eines jeden Jahres ein Weihnachtsgeld ohne weitere Erklärungen gezahlt.
  • LAG Düsseldorf, 15.07.2022 - 7 Sa 661/21

    Eingruppierung; TVöD -NRW; TVöD -VKA; Arbeitsvorgang; einheitlicher

    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Verantwortung i.S.d. Tarifmerkmals die Verpflichtung des Angestellten zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 55).

    Die Wirkung der Ausschlussfrist nach § 29b Abs. 1 Satz 2 TVÜ-VKA ist vielmehr auf das Antragsrecht nach § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA beschränkt (BAG 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 65; 18.09.2019 - 4 AZR 42/19, BAGE 168, 13).

    (b)Der Kläger hat die von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist des § 37 Abs. 1 TVöD-V (VKA) durch sein Schreiben vom 06.12.2017 gewahrt, da der Anspruch am 06.12.2017 aufgrund des insoweit konstitutiven Antrags des Klägers (vgl. insoweit BAG 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 74; 18.09.2019 - 4 AZR 42/19, BAGE 168, 13) entstanden ist.

    Ob ein Antrag nach § 29b Abs. 1 Satz 1 TVÜ-VKA zugleich eine - ausreichende - Geltendmachung i.S.v. § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-V (VKA) enthält, hängt von dessen Inhalt ab und ist deshalb in jedem Einzelfall gesondert zu prüfen (BAG 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 66; 18.09.2019 - 4 AZR 42/19, a.a.O.).

    § 24 Abs. 1 Satz 2 TVöD/VKA ist insoweit nicht einschlägig, so dass die Entgeltansprüche nicht schon ab dem Ersten des jeweiligen Folgemonats zu leisten waren (vgl. BAG 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 69).

    Es widerspricht dem Zweck der Ausschlussfrist, für diese eine gesonderte Geltendmachung zu verlangen, zumal die Höhe von Verzugszinsen gesetzlich in § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB festgelegt und somit anhand der Hauptforderung hinreichend berechenbar ist (BAG 23.02.2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 74; 17.11.2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 38).

  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

    Die Konjunktion "oder" verbindet regelmäßig zwei oder mehrere Möglichkeiten, die zur Wahl stehen (vgl. Duden Das große Wörterbuch der deutschen Sprache 3. Aufl. Stichwort: "oder"; sh. auch BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 36; 23. September 2020 - 5 AZR 367/19 - Rn. 26) .
  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Die dabei vorgenommene Auslegung ist regelmäßig in der Revisionsinstanz ebenso wie die Auslegung nichttypischer Vertragserklärungen nur daraufhin überprüfbar, ob sie gegen gesetzliche Auslegungsregeln, anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verstößt oder wesentliche Umstände unberücksichtigt lässt und ob sie rechtlich möglich ist (vgl. BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 67; 17. November 2021 - 4 AZR 77/21 - Rn. 35) .
  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 301/22

    Eingruppierung eines Tierpflegers - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

    Dies lässt auf seine Verwendung als bloßes Mittel zur Verallgemeinerung schließen (näher dazu BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 36; 18. September 2019 - 4 AZR 42/19 - Rn. 20, BAGE 168, 13) .

    a) Der Kläger hat mit seinem Antrag im Schreiben vom 4. Oktober 2017, in dem er eine "Höhergruppierung sowie eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 7 rückwirkend ab dem 01.01.2017" verlangt, zugleich hinreichend zum Ausdruck gebracht, dass er mindestens eine Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD/VKA beansprucht (zu den Maßstäben einer ausreichenden Geltendmachung ausf. BAG 27. April 2022 - 4 AZR 463/21 - Rn. 57 ff.; 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 64 ff.) .

    Bei diesen handelt es sich um Nebenforderungen, die von der Hauptforderung abhängig sind (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 74 mwN) .

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 339/22

    Korrigierende Rückgruppierung

    Bezugspunkt der tariflichen Bewertung ist danach der Arbeitsvorgang (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 19; 17. März 2021 - 4 AZR 327/20 - Rn. 16 ) .

    Erst nachdem die Bestimmung des Arbeitsvorgangs erfolgt ist, ist dieser anhand des in Anspruch genommenen Tätigkeitsmerkmals zu bewerten (BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 20; ausf.

  • BAG, 16.03.2023 - 6 AZR 130/22

    TV-Ärzte/VKA - "Aufstellung" des Dienstplans - Zuschlag

    a) Bei der Wortlautauslegung ist, wenn die Tarifvertragsparteien einen Begriff - wie vorliegend - nicht eigenständig definieren, erläutern oder einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden, vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (BAG 20. Juli 2022 - 10 AZR 41/22 - Rn. 16; 24. Februar 2021 - 10 AZR 130/19 - Rn. 18; vgl. auch BAG 23. Februar 2022 - 4 AZR 354/21 - Rn. 48; 16. Mai 2019 - 6 AZR 93/18 - Rn. 20) .
  • LAG Hamm, 06.07.2022 - 3 Sa 1524/21
    In diesem allgemeinen Sinne ist unter Eigenverantwortung iSd. Tarifmerkmals die Verpflichtung zu verstehen, selbst für die sachgerechte, pünktliche und vorschriftsmäßige Ausführung der im Dienst- oder Arbeitsbereich übertragenen Tätigkeit einzustehen (vgl. zum Begriff "verantwortliche Betreuung" iSd. Tarifvertrags zur Änderung der Anlage 1a zum BAT (Schulhausmeister) vom 31.10.1991 BAG, 12.06.1996, 4 AZR 1055/94, zu II 4 b der Gründe und 23.02.2022, 4 AZR 354/21, Rn. 55).

    Einer ausdrücklichen Zahlungsaufforderung bedarf es zur Geltendmachung nicht (BAG, 23.02.2022, 4 AZR 354/21, Rn. 64).

    Für die ab Oktober 2017 fällig gewordenen Differenzentgeltansprüche schuldet die Beklagte nach § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB Verzugszinsen, die dem Kläger gemäß § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Eintritt der Fälligkeit zustehen (BAG, 23.02.2022, 4 AZR 354/21, Rn. 73).

  • BAG, 05.07.2023 - 4 AZR 289/22

    Eingruppierung - Überleitung in die neue Entgeltordnung - Antragserfordernis -

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 195/22

    Eingruppierung eines Wachpolizisten im Objektschutz

  • BAG, 05.10.2023 - 6 AZR 333/22

    Tarifliche Entgeltregelung - Schutzbereich von Art. 12 GG

  • BAG, 16.08.2023 - 4 AZR 283/22

    Eingruppierung eines Gärtners - besonders qualifizierte Spezialtätigkeiten -

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2022 - 5 Sa 939/21

    Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9b TV-L

  • LAG Hamm, 10.08.2022 - 3 Sa 1592/21

    Eingruppierung einer Schulsekretärin in einem Berufskolleg nach dem TVöD/VKA

  • BAG, 22.06.2022 - 4 AZR 440/21

    Eingruppierung eines Sozialarbeiters - Heraushebungsmerkmal - Darlegungslast

  • LAG Düsseldorf, 28.04.2022 - 5 Sa 938/21

    Eingruppierujng in die Entgeltgruppe 9b TV-L

  • BAG, 14.06.2023 - 8 AZR 160/22

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung - staatsanwaltschaftliche Pfändung dieses

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 502/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • BAG, 30.11.2022 - 4 AZR 422/21

    Eingruppierung eines Hilfsgärtners

  • BAG, 13.09.2023 - 10 AZR 270/22

    Beitragspflicht zur Zusatzversorgungskasse der Brot- und Backwarenindustrie -

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 275/20

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Amtsgerichts

  • LAG Baden-Württemberg, 16.01.2023 - 1 Sa 12/22

    Eingruppierung einer Altenpflegerin in der Tätigkeit einer

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 503/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 11.05.2022 - 23 Sa 1523/21

    Eingruppierung einer Wohnbereichsleiterin - Stationsleitung - fachliche

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 249/21

    Eingruppierung einer Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einer

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 236/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • BAG, 26.04.2023 - 4 AZR 36/22

    Eingruppierung eines Beschäftigten in einer Serviceeinheit eines Landgerichts

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 235/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 238/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • BAG, 29.03.2023 - 4 AZR 237/22

    Eingruppierung von Lehrkräften, bei denen die fachlichen und pädagogischen

  • LAG Düsseldorf, 08.12.2022 - 5 Sa 39/22

    Eingruppierung und Einstufung EG 9a TVöD/VKA; höherwertige Tätigkeit vor

  • LAG Köln, 15.12.2022 - 8 Sa 479/22

    Eingruppierung; Spielbank; Floorman; Saalchef; Begriff des "Saals"; Spielaufsicht

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